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Event AGB

  1. Geltungsbereich und Einbeziehung

  • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Events, Teamtrainings und Firmen-Incentives im AbenteuerPark Potsdam der Tree Event GmbH (nachfolgend Event AGB) gelten ausschließlich bei der Buchung von Veranstal-tungen, Teamtrainings und Firmen-Incentives. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Bei der Benutzung unserer Anlagen und Einrichtungen gelten ggf. weitere Bedingungen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Benutzung des AbenteuerParks Potsdam der Tree Event GmbH.
  • Diese vorliegenden AGB sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Benutzung des AbenteuerParks Potsdam der Tree Event GmbH werden entweder auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung oder Bezugnahme Bestandteil des zu schließenden Vertrages.
  • Zusätzlich muss bei der Benutzung des Kletterwalds im AbenteuerPark Potsdam jeder Teilnehmer einer Veranstaltung, eines Teamtrainings oder Firmen-Incentives im AbenteuerPark Potsdam vor dem Betreten des Kletterwalds von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Benutzung des AbenteuerParks Potsdam der Tree Event GmbH Kenntnis genommen haben, diese verstanden haben und mit ihnen einverstanden sein. Dies wird der Kunde bezüglich seiner Teilnehmer an der Veranstaltung/ dem Event sicherstellen. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung/ dem Event hat daher eine Einverständniserklärung vor Veranstaltungsbeginn auszufüllen und dem betreuenden Mitarbeiter der Tree Event GmbH an der Gurtausgabe, bzw. dem betreuenden Eventmanager auszuhändigen.
  • Minderjährige Teilnehmer müssen eine Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters nachweisen (zusätzliche Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Gesundheitsauskunftsformular bei Benutzung des Hochseilgartens oder ausgefülltes Elternformular bei Benutzung des Kletterwalds).

 

  1. Abschluss des Veranstaltungsvertrags

  • Der Veranstaltungsvertrag kommt wie folgt zustande: Der Kunde stellt an die Tree Event GmbH eine Eventanfrage, z.B. per Email, per Telefon oder über die Anfrageseite der Webseite (www.abenteuerpark.de). Daraufhin erstellt die Tree Event GmbH ein individuelles vorläufiges Angebotsschreiben. Soweit der Kunde dieses Angebot akzeptiert, erhält er von der Tree Event GmbH eine schriftliche Auftragsbestätigung zur Durchführung des Events. Mit dieser schriftlichen Auftragsbestätigung kommt der Veranstaltungsvertrag zustande. Der Kunde wird aus Klarstellungsgründen um eine kurze Rückbestätigung des Termins in der Auftragsbestätigung gebeten. Im Falle einer Nichtleistung durch den Kunden einer vertraglich zu leistenden Anzahlung kann die Tree Event GmbH eine Leistungserfüllung gegenüber den Kunden verweigern.

 

  1. Teilnahmeberechtigte/Schlechtwetterregelung/Höhere Gewalt

  • Die Tree Event GmbH bietet Ihren Kunden auf dem Gelände des AbenteuerPark Potsdam einen Kletterwald, einen Hochseilgarten, eine Bogenschießanlage und einen Team Bereich zur Durchführung weiterer Programme an. Darüber hinaus finden Programme auch außerhalb des Geländes des AbenteuerPark Potsdam statt; z.B. in den, an den AbenteuerPark angrenzenden Wäldern, oder in der Potsdamer Innenstadt. Die Benutzung des Hochseilgartens der Tree Event GmbH ist für Personen ab 16 Jahren gestattet. Jeder Teilnehmer, der die Anlagen des Hochseilgartens benutzt, hat das Gesundheitsauskunftsformular vor Veranstaltungsbeginn auszufüllen.
  • Die Benutzung der Anlagen auf dem Gelände der Tree Event GmbH (Kletterwald, Hochseilgarten, Bogenschießanlage, etc.) oder die Teilnahme an anderen Eventbausteinen der Tree Event GmbH (Orientierungstour, Stadtrallye, etc.), d.h. der vertraglich von der Tree Event GmbH angebotenen Leistungen, steht allen am Event teilnehmenden Personen offen, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, durch welche beim Begehen der Anlagen eine Gefahr für die eigene Gesundheit und Sicherheit -oder die Gesundheit und Sicherheit anderer Personen entstehen könnte. Die Einschätzung, ob eine derartige, zuvor beschriebene Gefahr auf Grund einer dort beschriebenen Beeinträchtigung besteht, steht im alleinigen, einseitigen Ermessen der Tree Event GmbH. Bei der Ermessensausübung legt die Tree Event GmbH ihre bestehenden allgemeinen Erfahrungswerte zu Grunde.
  • Um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten, sind die Anordnungen und Entscheidungen des verantwortlichen Trainers bzw. des Eventmanagers der Tree Event GmbH von den Teilnehmern unbedingt zu befolgen. Bei Nichtbefolgung von sicherheitsrelevanten Anordnungen kann ein Teilnehmer von der weiteren Teilnahme durch die Tree Event GmbH ausgeschlossen werden, ohne dass ein Teil des Entgeltes zurückerstattet werden muss.
  • Grundsätzlich sind Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, nicht berechtigt, die unter 3.1 beschriebenen Anlagen zu benutzen oder an anderen Eventbausteinen teilzunehmen.
  • Schwangeren ist die Benutzung der Anlagen der Tree Event GmbH im Bereich des Kletterwaldes und des Hochseilgartens nicht gestattet.
  • Die Tree Event GmbH bzw. deren Vertreter sind berechtigt, zu Beginn oder während einer Veranstaltung einzelne Personen auszuschließen, die den unter Absatz 3.1. bis 3.5. genannten sicherheitsrelevanten Anforderungen nicht entsprechen. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsvergütung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  • Wetterbedingte Veranstaltungsabsagen vor oder während der Veranstaltung unterliegen der alleinigen Entscheidung der Tree Event GmbH und erfolgen ausschließlich aus höherer Gewalt bedingten Sicherheitsgründen (beispielsweise bei Sturm, Gewittergefahr, Gewitter, Feuer). Die Tree Event GmbH weist den Kunden hiermit auf den Outdoor-Charakter der Veranstaltung hin und gibt ggf. gesondert Hinweise für eine geeignete Kleidung der Teilnehmer. Im Fall einer wetterbedingten Absage vor Veranstaltungsbeginn werden sich die Tree Event GmbH und der Kunde im gegenseitigen Einvernehmen auf einen Alternativtermin für die Durchführung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin verständigen. Sollte trotz des Angebotes von mind. 7 Alternativterminen durch die Tree Event GmbH kein Alternativtermin von dem Kunden akzeptiert werden, kann die Tree Event GmbH die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen von dem Kunden verlangen. Nach Beginn der Veranstaltung behält sich die Tree Event GmbH vor, die Veranstaltung aus höherer Gewalt bedingten Sicherheitsgründen zu unterbrechen, an die veränderte Witterungslage zeitlich und inhaltlich anzupassen oder abzubrechen. Soweit die Veranstaltung nach dem Beginn aus höherer Gewalt bedingten Sicherheitsgründen abgebrochen werden muss und die Tree Event GmbH dies nicht zu vertreten hat, kann eine Gutschrift der vereinbarten Vergütung nicht erfolgen. Die Tree Event GmbH wird jedoch in jedem Fall ersparte Aufwendungen dem Kunden gegenüber erstatten bzw. die noch ausstehende Vergütung entsprechend reduzieren.

 

  1. Zahlungsbedingungen

  • Soweit nichts anderes vereinbart, ist bei Veranstaltungen mit einer vereinbarten Vergütung ab mindestens Euro 2.000,- (netto) der Kunde verpflichtet, einen Anzahlungsbetrag in Höhe von mindestens 20 % der vereinbarten Vergütung an die Tree Event GmbH zu zahlen. Der Anzahlungsbetrag ist nach Erhalt der Anzahlungsrechnung sofort zur Zahlung fällig. Die Endabrechnung erhält der Kunde nach der Veranstaltung. Diese Rechnung ist nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Überweisungen durch den Kunden sind auf folgendes Konto zu leisten:

 

DKB – Deutsche Kreditbank AG, BIC: BYLADEM1001, IBAN: DE75120300001020183867

 

  1. Leistungen

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Leistungsänderungen

  • Unbeschadet der Regelung in Ziffer 5 behält sich die Tree Event GmbH das Recht vor, ab Vertragsschluss von ihren Leistungsbeschreibungen bzw. individuell vereinbarten Leistungsinhalten abzuweichen, bzw. Änderungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen bzw. Abweichungen nur unerheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht grundsätzlich verändern. Solche Gründe können sicherheits-, umwelt- oder wetterbedingt sein, aber auch personelle Ursachen haben, wie der krankheitsbedingte Ausfall von Trainern. Die Tree Event GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung über Änderungen und Abweichungen der beschriebenen Leistungsinhalte und über deren Gründe, sowie die vorzunehmenden Änderungen zu informieren.

 

  1. Rücktritt oder teilweiser Rücktritt durch den Kunden, Stornierung, Umbuchung

  • Ein freier Rücktritt oder auch teilweiser Rücktritt des Kunden von dem mit der Tree Event GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Tree Event GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen von dem Kunden zu zahlen, auch wenn der Kunde die Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt.
  • Dies gilt insbesondere auch für die verbindlich gemeldete Teilnehmerzahl und einer später nur verminderten Teilnehmerzahl, die tatsächlich an der Veranstaltung/dem Event teilnehmen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Tree Event GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
  • Der Tree Event GmbH steht es frei und in ihrem freien Ermessen, bei einer von dem Kunden gewünschten Stornierung, diese zu bestätigen. Diese Bestätigung der Stornierung macht die Tree Event GmbH davon abhängig, dass der Kunde sich verpflichtet an die Tree Event GmbH folgende Zahlung zu leisten:

 

  • bei Stornierung oder teilweiser Stornierung ab verbindlicher Buchung bis zum 60. Kalendertag vor dem Event 20% der vereinbarten Vergütung (zzgl. USt.),
  • bei Stornierung oder teilweiser Stornierung ab dem 59. Kalendertag bis zum 8. Kalendertag vor dem Event 50% der vereinbarten Vergütung (zzgl. USt.),
  • bei Stornierung oder teilweiser Stornierung ab dem 7. Kalendertag bis zum letzten Kalendertag vor dem Event 90% der vereinbarten Vergütung (zzgl. USt.),
  • bei Stornierung oder teilweiser Stornierung am Tag des Events 100 % der vereinbarten Vergütung (zzgl. USt.)

 

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

  • Die Tree Event GmbH als Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten oder diesen nach Beginn der Veranstaltung kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Tree Event GmbH nachhaltig sicherheitsrelevant stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Tree Event GmbH, so behält sie dennoch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; es wird jedoch der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

 

  1. Haftung des Veranstalters

  • Die Tree Event GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet die Tree Event GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der von der Tree Event GmbH betrauten Personen.
  • Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsanforderungen der Tree Event GmbH bzw. deren Vertreter übernimmt die Tree Event GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
  • Die vertragliche Haftung der Tree Event GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den fünffachen Veranstaltungspreis beschränkt,
  • soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines dritten Leistungsträgers verantwortlich ist.
  • Die Tree Event GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und dies im Vertrag gesondert ausgewiesen wurde.

 

  1. Verhaltens-, Sicherheits- und Benutzungsbestimmungen

  • Bei der Teilnahme an der Veranstaltung sind sämtliche Bestimmungen und Anweisungen der Tree Event GmbH bzw. deren Vertreter, insbesondere wenn sie die Sicherheit betreffen, bindend und ihnen ist unmittelbar Folge zu leisten. Kommt der Kunde bzw. kommen die Teilnehmer dem nicht nach, kann die weitere Benutzung untersagt werden und ein Verweis von der Veranstaltung erfolgen. Eine Erstattung des Preises erfolgt dann nicht.
  • Ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung der Tree Event GmbH benutzt werden. Sie ist keinesfalls an Dritte weiterzugeben und muss nach der Veranstaltung wieder zurückgegeben werden.

 

  1. Mitwirkungspflicht

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet, der Tree Event GmbH bzw. deren Vertretern seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort möglichst schriftlich zur Kenntnis zu geben. Die Tree Event GmbH bzw. die Veranstaltungsleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.